Sachverständigenbüro für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Sachverständigenbüro

Gutachter

für

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Heizungs-, Sanitär-, Lüftungstechnik, Mess- und Regeltechnik sowie
Bauschäden durch Schimmel

Leistungen

Gerichtsgutachten

Wir unterstützen Gerichte bei der Urteilsfindung

Privatgutachten

Wir begutachten Werkleistungen in allen Bereichen der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie in Bereichen der Erneuerbaren Energien.

Schimmelgutachten

Wir erstellen Gutachten bei Schimmelbefall bzw. Feuchteschäden.

Beratung

Wir beraten private Bauherren sowie Kommunen zur Einhaltung von Normen und technischer Regeln. Erstellung von Bauabnahmen.

Gefährdungsanalysen

Gefährdungsanalysen nach Trinkwasserhygiene VDI 6023 in Zusammenarbeit mit regionalen Laboren und Gesundheitsämtern.

Planung

Wir planen Heizungs- und Sanitäranlagen sowie Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und überprüfen auch die Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Kontakt

Sachverständigenbüro für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Stefan Korus

Wilhelm-von-Erlanger-Str. 50
55218 Ingelheim am Rhein

Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sachverständige

Stefan Korus

Stefan Korus

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

  • Priv. Dozent für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Technischer Betriebswirt
  • Bachelor professional für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Sanitär- und Installationsmeister
  • Fachprüfer nach AwSV zur Überwachung von Fachbetrieben
  • DEKRA Bausachverständiger für Schimmelpilzbewertung

Christoph Gelhard

Dipl.-Ing. (FH) Christoph Gelhard

  • Sachverständiger für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Mitglied im Bundes-Norm-Ausschuss
  • Priv. Dozent für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Fachbetriebsprüfer nach AwSV

Der „öfffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger“ ist nach § 132a Strafgesetzbuch eine rechtlich geschützte Bezeichnung. Der Titel darf nur von einer Person getragen werden, die sich im Sinne der Sachverständigen-Ausbildung einer entsprechenden Prüfung der ihn bestellenden Körperschaft des öffentlichen Rechts unterzogen hat. Der Sachverständige kann sich mit seinem „Rundstempel“ oder „Sachverständigenausweis“ legitimieren.